Maßgeblich für alle Fragen zur Promotion am Fachbereich Mathematik ist die
Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Oktober 2008
sowie ergänzende Beschlüsse des Promotionsausschusses und Fachbereichskommission:
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Die Dissertation wird zusammen mit den Gutachten der Berichter im
Pro-Dekanatsbüro
für 14 Tage zur Einsichtnahme für die Mitglieder des Promotionsausschusses ausgelegt.
Etwaige Einsprüche können dem Vorsitzenden innerhalb dieser Frist schriftlich mitgeteilt
werden (Beschluss vom 19.10.2005).
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Fragen in der mündlichen Prüfung werden ausschließlich von den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses gestellt, allerdings können alle Mitglieder des Promotionsausschusses
als Zuhörer an der mündlichen Doktor-Prüfung teilnehmen (Beschluss vom 19.10.2005).
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Der Hauptberichter teilt dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses vor Einleitung
des Promotionsverfahrens schriftlich mit, ob sich ein
Abschluss mit Auszeichnung
abzeichnet. In diesem Fall sind drei Gutachter notwendig, von denen einer ein
auswärtiger Gutachter sein muss. Außerdem werden in diesem Fall
zwei weitere
Mitglieder des Promotionsausschusses, die die Breite des Fachbereichs vertreten, per
Eilentscheid für den Prüfungsausschuss benannt. Zusätzlich können alle
Mitglieder
des Promotionsausschusses passiv an der Prüfung teilnehmen bzw. dürfen mit Zustimmung
des Dissertanden Fragen stellen
(Beschlüsse vom 23.11. und 21.12.2005).
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Ab Sommersemester 2006 muss ein weiterer Prüfer auf Vorschlag des Hauptberichters
aus den Mitgliedern des Promotionsausschusses benannt werden (Beschluss vom 01.02.2006).
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Im Fall eines Abschlusses mit Auszeichnung müssen die Gutachten eine
ausführliche Begründung für diese Bewertung enthalten
(Beschluss vom 26.04.2006).
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Der Hauptberichter vereinbart mit dem Promovenden
den Besuch zusätzlicher Vorlesungen während der Promotionszeit
(Beschluss vom 26.04.2006).
Ansprechpartner für alle Detailfragen ist
Frau Siegert.